Allgemeine Geschäftsbedingungen

 Allgemeine Geschäftsbedingungen der GoLive Marketing GmbH (idF „Agentur“)  

1. GELTUNG 

Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen, sofern sie nicht mit der ausdrücklichen, schriftlichen Zustimmung von GoLive Marketing GmbH abgeändert werden. Abweichende Bedingungen des Kunden sind insofern rechtsunwirksam, es sei denn, es wird eine schriftliche Bestätigung seitens GoLive Marketing GmbH erteilt. Die Abnahme der Leistung der Agentur gilt in jedem Fall als Anerkennung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.  

2. ANGEBOT UND ABSCHLUSS

2.1 Sämtliche Angebote sind stets freibleibend. Offensichtliche Irrtümer, Schreib-, Druck- und Rechenfehler sind für GoLive Marketing GmbH unverbindlich. 

2.2 Die Weitergabe von Angeboten der GoLive Marketing GmbH an Dritte ist nur mit ausdrücklicher, schriftlicher Genehmigung von GoLive Marketing GmbH erlaubt (siehe hierzu insbesondere Pkt.12.1).  

2.3 Alle Preisangaben pro Teilnehmer sowie Preisangaben für alle sonstigen Lieferungen und Leistungen werden auf Basis von Tarifunterlagen und Preisangaben der Leistungsträger, bei ausländischen Leistungsträgern u.U. nach dem Wechselkurs des Angebotsdatums erstellt. Für die Richtigkeit dieser Angaben kann keine Gewähr übernommen werden. 

2.4 Alle Kalkulationen unterliegen den im Angebot genannten Mindestteilnehmerzahlen bzw. dem Briefing, Abweichungen von dieser Teilnehmerzahl oder den sonstigen Spezifikationen berechtigen GoLive Marketing GmbH zur Anpassung des Budgets auf die tatsächliche Teilnehmerzahl und sonstige veränderte Parameter. Erhebliche Budgetabweichungen, die aufgrund von Mehr- oder Minderbeteiligungen entstehen, sind dem Kunden unaufgefordert schriftlich von GoLive Marketing GmbH mitzuteilen, wenn der Zeitraum zwischen Feststellung der Teilnehmerdifferenz und Veranstaltungsbeginn eine Überarbeitung des Budgets nach billigem Ermessen zulässt. Diese Überarbeitung kann andererseits auch im Rahmen der Endabrechnung erfolgen, sofern kurzfristig die geplante Teilnehmerzahl von der zu Veranstaltungsbeginn feststehenden Teilnehmerzahl abweicht. Innerhalb der übermittelten Budgetpläne sind Abweichungen zulässig bzw. steht GoLive Marketing GmbH ein Schieberecht unter den einzelnen Positionen mit Ausnahme des Agenturhonorars zu. Generell sind Kalkulationen und Budgetpläne vor einem unterfertigten Angebot als Schätzung zu verstehen; die Abrechnung von Agenturleistungen erfolgt nach tatsächlichem Verbrauch, wobei es seitens der Agentur, eine schriftliche Meldung an den Kunden bei 50% und 75% Verbrauch der veranschlagten Agenturstunden gibt. 

2.5 Für die Konzeptionen von Veranstaltungs- und Reiseprogrammen oder sonstigen Leistungen, die im Rahmen einer Ausschreibung von GoLive Marketing GmbH auf schriftliche Aufforderung vom Kunden hin angefertigt werden, berechnet GoLive Marketing GmbH ein Honorar von 1% des vorgegebenen Budgets, mindestens jedoch € 1.000,00. Ist ein Budget nicht vorgegeben, gilt der angebotene Auftragswert als Bezugsgröße. Das Konzeptionshonorar ist fällig bei Mitteilung der Absage, es entfällt bei Auftragserteilung. 

2.6 Nebenabreden und Änderungen zu bestehenden Verträgen bedürfen der schriftlichen Bestätigung beider Seiten. 

 2.7 Der Vertrag gilt als rechtskräftig abgeschlossen, wenn GoLive Marketing GmbH die Annahme der Bestellung schriftlich bestätigt oder die Lieferung oder Leistung ausgeführt ist. GoLive Marketing GmbH ist jedoch verpflichtet, eine etwaige Ablehnung der Bestellung unverzüglich mitzuteilen.
 

 2.8 Erhöhen sich im Geschäftsverkehr nach Vertragsabschluss die Gestehungskosten, ist GoLive Marketing GmbH berechtigt, die vereinbarten Preise, um die nachweisbare Erhöhung anzupassen. Bei Wechselkursänderungen gelten folgende Regelungen: 

Hat der Kunde zur Abdeckung von durch GoLive Marketing GmbH in ausländischer Währung zu erfüllenden Verpflichtungen die vereinbarte Depositzahlung geleistet, so wird bei der Endabrechnung der Wechselkurs zugrunde gelegt, der an dem auf den Eingang der Depositzahlung folgenden Tag gilt. 

Ist eine Depositzahlung des Kunden nicht geleistet, wird bei der Endabrechnung der Wechselkurs des Zeitpunktes zugrunde gelegt, zu dem GoLive Marketing GmbH die ausländischen Verpflichtungen erfüllt hat. Kosten zur Absicherung des Wechselkursrisikos gehen zu Lasten des Kunden. 

 3. RÜCKTRITT VOM VERTRAG

3.1 Stornos bzw. ein Rücktritt vom Vertrag müssen grundsätzlich schriftlich erfolgen, Datum des Inkrafttretens ist jenes des Eintreffens der Stornierung bei der Agentur zu den üblichen Geschäftszeiten. 

3.2 Tritt der Kunde nach Auftragserteilung, ohne wegen eines GoLive Marketing GmbH zurechenbaren Grundes hierzu berechtigt zu sein, vom Vertrag zurück, so stehen GoLive Marketing GmbH als Ersatz für den entgangenen Gewinn, abhängig vom Zeitpunkt des Rücktritts, folgende Prozentsätze vom vereinbarten Agenturhonorar, zuzüglich Umsatzsteuer, jedenfalls zu: 

– nach Auftragserteilung: 30% 

– mehr als 120 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 50% 

– bis 90 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 70% 

– bis 60 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 80% 

– bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 90% 

– weniger als 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 100% 

3.3 Dem Kunden bleibt vorbehalten nachzuweisen, dass der tatsächlich entgangene Gewinn niedriger war. GoLive Marketing GmbH ist zur Geltendmachung eines höheren nachgewiesenen Schadens berechtigt. 

3.4 Alle Spesen und vereinbarten Vergütungen für die bis zum Stornierungszeitpunkt geleisteten Agenturaufwendungen sowie alle Fremdkosten, Stornierungs- und Rücktrittskosten sind in jedem Fall ungekürzt innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungseingang beim Kunden zu zahlen. Nach dieser Zahlungsfrist erhöhen sich die geltend gemachten Forderungen um die zu diesem Zeitpunkt gültigen Bankkreditsätze zum Zahlungseingang bei GoLive Marketing GmbH. 

3.5 Vorausleistungen an Leistungsträger, die GoLive Marketing GmbH aus vom Kunden geleisteten Depositzahlungen erbracht hat, werden insoweit an diesen zurückerstattet, als sie an GoLive Marketing GmbH von den betreffenden Leistungsträgern zurückgezahlt werden. GoLive Marketing GmbH ist nicht verpflichtet, wegen der Rückzahlung von Vorausleistungen gerichtlich gegen Leistungsträger vorzugehen. Diesbezügliche Ansprüche tritt GoLive Marketing GmbH an den Kunden ab. Der Kunde nimmt die Abtretung an. Grundsätzlich kommen betreffend der Leistungen von Drittlieferanten deren Stornoregelung zur Anwendung; jedenfalls jedoch 30% des jeweiligen Umsatzes. 

3.6 Im Falle einer zeitlichen Verschiebung des Veranstaltungsdatums durch den Kunden bis 60 Tage vor Veranstaltungsbeginn entstehen 10% des vereinbarten Auftragswertes / Agenturhonorars als Umbuchungsgebühr zuzüglich aller in Verbindung mit der Umbuchung entstehenden Eigen- und Fremdkosten, wenn die Veranstaltung innerhalb der nächsten 6 Monate abgewickelt wird. Liegen zwischen ursprünglichem und neuem Veranstaltungsdatum mehr als 6 Monate, ist GoLive Marketing GmbH berechtigt, Kosten in Höhe der unter Punkt 3.2 genannten Prozentsätze geltend zu machen.  

3.7. Der Agentur bleibt im Falle eines Zahlungsverzuges oder bei Verstößen gegen wichtige Bestimmungen dieser Vereinbarung (Geheimhaltungsverpflichtung etc.) seitens des Kunden ein (Teil-)Rücktrittsrecht vorbehalten. 

4. RÜCKTRITT INFOLGE HÖHERER GEWALT

4.1 Erschwerung, Gefährdung oder Beeinträchtigung erheblicher Art durch nicht vorhersehbare und außergewöhnliche Umstände wie z.B. Krieg, innere Unruhen, Epidemien, währungs-, handelspolitische oder sonstige hoheitliche Maßnahmen (Entzug der Landerechte, Grenzschließungen etc.), Naturkatastrophen, Havarien, Zerstörung von Unterkünften, Streik, Aussperrung, Betriebsstörung oder gleichgewichtige Vorfälle, und zwar gleichgültig, ob diese bei GoLive Marketing GmbH oder seinen Leistungsträgern eintreten, berechtigen beide Teile zum Rücktritt. 

4.2 Im Falle des Rücktritts erhält GoLive Marketing GmbH die vereinbarte Vergütung für bereits erbrachte Leistungen. Bezüglich noch nicht erbrachter Leistungen werden 40% des dafür vereinbarten Honorars als ersparte Aufwendungen vereinbart. Für Leistungen von Drittleistern gelten deren Stornoregelungen. 

4.3 Der Rücktritt ist schriftlich und unverzüglich nach Eintritt des Rücktrittgrundes zu erklären. Schadenersatzansprüche wegen verspäteter oder nicht erfüllter Lieferung oder Leistung sind ausgeschlossen, es sei denn, GoLive Marketing GmbH selbst oder seinen leitenden Angestellten fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. GoLive Marketing GmbH haftet nicht für grobes Verschulden ihrer Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen. Durch diesen Ausschluss wird die persönliche Haftung der Erfüllungs-/Verrichtungsgehilfen für ihr eigenes, grobes Verschulden nicht berührt.

5. ZAHLUNGEN

5.1 Nach Auftragserteilung durch den Kunden wird GoLive Marketing GmbH einen projektbezogenen Zahlungsplan erstellen, der automatisch Gültigkeit erlangt, sofern der Kunde nicht innerhalb von 5 Werktagen schriftlich widerspricht. Wird kein Zahlungsplan erstellt, gelten folgende Zahlungsbedingungen als vereinbart: 

– 30% des Auftragswertes nach Beauftragung, mind. jedoch € 5.000,00 

– 50% des Auftragswertes bis 4 Wochen vor Veranstaltungs-/Reisebeginn 

– 10% des Auftragswertes bis 2 Wochen vor Veranstaltungs-/Reisebeginn 

– verbleibender Rest nach Veranstaltung und Rechnungslegung. 

5.2 Depositzahlungen, die zur Sicherstellung von Dienstleistungen (Fluggesellschaft, Hotel, lokale Agenten etc.) an Dritte zu zahlen sind, werden von GoLive Marketing GmbH gesondert in Rechnung gestellt. 

5.3 Ein etwaiges Wechselkursrisiko fällt in den Verantwortungs- und Risikobereich des Kunden. 

5.4 Personalkosten generell sowie für Sonderleistungen und zusätzliche Bestellungen während der Veranstaltung werden mit den nachstehenden Honorarsätzen zuzüglich der jeweils gültigen Umsatzsteuer berechnet: 

– Stundensatz Geschäftsleitung/Managing Executive € 185,00 

– Stundensatz Senior Consultant € 145,00

– Stundensatz Projekt Manager € 125,00

– Stundensatz Junior Consultant € 98,00

– Stundensatz Projekt Assistenz € 85,00 

– Stundensatz Backoffice € 65,00 

Fremdkosten werden in voller Höhe zuzüglich Umsatzsteuer weiterverrechnet.  

5.5 Alle Rechnungen sind netto, d.h. ohne Skonto, bei Erhalt fällig. 

5.6 Ist der Kunde Unternehmer im Sinne des UGB, so ist er zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Herabsetzung des Kaufpreises, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn diese Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt werden oder unstrittig sind. Der Kunde erklärt sich mit der Aufrechnung seiner Forderungen und Verbindlichkeiten einverstanden. 

5.7 Alle anfallenden AKM, GEMA etc. Gebühren gehen zu Lasten des Auftraggebers. Etwaige Nachbelastungen kann GoLive Marketing GmbH als Forderungen geltend machen, auch wenn das Projekt bereits abgerechnet ist. 

5.8 GoLive Marketing GmbH ist bei Endabrechnungen von der Fremdkostenbelegführung entbunden sofern die Kosten (Budgetpositionen) mit dem Auftragsbudget identisch sind oder unterschritten wurden. Auf alle anfallenden Barauslagen vor Ort oder sonstige Kostenübernahmen (Zimmerextras/Barrechnungen etc.) berechnet GoLive Marketing GmbH ein Agenturhandling von 15% zuzüglich der gesetzlich gültigen Umsatzsteuer. 

6. LIEFERUNG, LEISTUNG, ABNAHME

6.1 Die Einhaltung vereinbarter Fristen und Termine setzt voraus, dass der Kunde seine Vertragspflichten erfüllt hat, insbesondere alle erforderlichen Unterlagen, Genehmigungen, Teilnehmernamen sowie die vereinbarten Depositzahlungen und sonstige Zahlungen rechtzeitig und vertragsmäßig zur Verfügung gestellt hat. 

6.2 Abänderungen und Abweichungen einzelner Leistungen von den vertraglichen Vereinbarungen sind nur zulässig, wenn sie nach Vertragsabschluss erforderlich werden, nicht gegen Treu und Glauben durch GoLive Marketing GmbH veranlasst sind und im Übrigen nicht den Gesamtzuschnitt der Veranstaltung beeinträchtigen. 

6.3 Für verzögerte oder unterbliebene Lieferungen und Leistungen von durch GoLive Marketing GmbH beauftragten Leistungsträgern haftet GoLive Marketing GmbH grundsätzlich nicht. GoLive Marketing GmbH verpflichtet sich jedoch, eventuelle Ersatzansprüche gegen Leistungsträger an den Kunden abzutreten. 

6.4 Bei Sonderanfertigungen und Druckerzeugnissen sind Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10% sowie geringfügige Farbabweichungen und Veränderungen zulässig. 

6.5 Bei Reisen bzw. Veranstaltungen sind Beanstandungen unverzüglich nach Auftreten gegenüber GoLive Marketing GmbH bzw. ihrem vor Ort tätigen verantwortlichen Projektleiter zu erklären, damit möglichst sofort Abhilfe geschaffen werden kann. Ist dies nicht möglich oder fehlgeschlagen, so ist dies unter Wiederholung der Beanstandung spätestens 3 Werktage nach Ende der Reise bzw. Veranstaltung schriftlich gegenüber GoLive Marketing GmbH zu erklären. 

 6.6. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder von Ereignissen, die GoLive Marketing GmbH die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen – hierzu gehören auch nachträglich eingetretene Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörung, Streik, Aussperrung, Personalmangel, Mangel an Transportmitteln, behördliche Anordnungen etc., auch wenn sie bei Lieferanten oder Leistungsträgern von GoLive Marketing GmbH oder deren Unterlieferanten oder Unterleistungsträgern eintreten – hat GoLive Marketing GmbH auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen GoLive Marketing GmbH, die Lieferung oder Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Der Kunde kann hinsichtlich des nicht erfüllten Teils zurücktreten, sofern ihm billigerweise längeres Zuwarten nicht zugemutet werden kann. 

6.7. Kann GoLive Marketing GmbH ihre Leistungen aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, diesem nicht zur Verfügung stellen, geht die Gefahr am Tage des Zugangs der Fertigstellungsanzeige auf den Kunden über. Die Leistung von GoLive Marketing GmbH gilt dann als erfüllt. 

7. BEANSTANDUNG BEI SACHLIEFERUNGEN

7.1 Der Kunde hat die empfangene Ware unverzüglich nach Eintreffen auf Vollständigkeit und Mängelfreiheit zu prüfen und etwaige Rügen binnen einer Woche schriftlich mitzuteilen. 

7.2 Bei berechtigten Beanstandungen leistet GoLive Marketing GmbH nach ihrer Wahl kostenfrei Ersatz oder bessert nach. Die Ersatzleistung bezieht sich jedoch nur auf die mit einem Mangel behafteten Teile. 

7.3 Zur Mängelbeseitigung hat der Kunde GoLive Marketing GmbH die nach billigem Ermessen erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gewähren, insbesondere den beanstandeten Gegenstand oder Muster davon zur Verfügung zu stellen; andernfalls entfällt die Gewährleistung. 

7.4 Bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften ist die Haftung auf Gewährleistung und Nachbesserung beschränkt. 

8. HAFTUNG

8.1 Allgemeine Haftungsbeschränkungen: 

Für Schäden des Kunden haftet GoLive Marketing GmbH nur soweit, als ihr Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Dies gilt für alle Schadenersatzansprüche, gleichgültig auf welcher Rechtsgrundlage diese beruhen, insbesondere aus Unmöglichkeit der Leistung, Verzug, positiver Vertragsverletzung oder aus unerlaubter Handlung.  

Haftet GoLive Marketing GmbH nach Vorstehendem, besteht die Verpflichtung zum Schadenersatz nur bis zur Höhe des Konzept- bzw. Agenturhonorars.  

Die in diesem Abschnitt vereinbarten Haftungsbeschränkungen gelten im gleichen Umfang für die Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen von GoLive Marketing GmbH. Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit GoLive Marketing GmbH selbst oder deren leitenden Angestellten Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fallen sollte. GoLive Marketing GmbH haftet nicht für grobes Verschulden ihrer Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen, deren persönliche Haftung für ihr eigenes, grobes Verschulden hiervon nicht berührt wird. 

8.2 Haftungsbeschränkung des Reiseveranstalters: 

8.2.1 Die Haftung von GoLive Marketing GmbH ist auf den Reisepreis beschränkt, wenn der Schaden des Reisenden fahrlässig herbeigeführt ist und/oder wenn GoLive Marketing GmbH für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. 

8.2.2 Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Reiseleistung gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf Schadenersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann, so kann sich GoLive Marketing GmbH gegenüber dem Reisenden auf diese Vorschriften berufen. 

8.2.3 Kommt GoLive Marketing GmbH die Stellung eines vertraglichen Luftfrachtführers zu, so haftet GoLive Marketing GmbH insoweit ausschließlich nach den Bestimmungen der internationalen Abkommen, insbesondere der Abkommen von Warschau und Guadalajara, neben dem ausführenden Luftfrachtführer (Fluggesellschaft). Diese Abkommen sehen Haftungsbeschränkungen vor. 

8.2.4 Vermittelt GoLive Marketing GmbH ausdrücklich im fremden Namen, so haftet GoLive Marketing GmbH nur für die ordnungsgemäße Vermittlung der Leistung und nicht für die Leistungserbringung selbst. 

8.2.5 GoLive Marketing GmbH haftet nicht für Leistungsstörungen oder Mängel, soweit diese bei Leistungen auftreten, die ausdrücklich als Fremdleistungen in der Reisebeschreibung gekennzeichnet sind. Dies gilt insbesondere für kurzfristig vor Ort anberaumte Zusatzprogramme. 

8.2.6 Ansprüche des Kunden wegen nicht vertragsgemäßer Leistung, ausgenommen solche wegen Körperverletzung oder Tötung, verjähren innerhalb von 6 Monaten. Die Verjährung beginnt mit dem vertraglich vorgesehenen Ende der Reise oder Veranstaltung. 

9. EIGENTUMSVORBEHALT

9.1 GoLive Marketing GmbH behält sich das Eigentum an allen gelieferten Waren vor, bis sämtliche Forderungen gegen den Kunden aus der Geschäftsverbindung, einschließlich der künftig entstehenden Forderungen auch aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen, beglichen sind. Dies gilt auch dann, wenn einzelne oder sämtliche Forderungen von GoLive Marketing GmbH in eine laufende Rechnung aufgenommen wurden und der Saldo gezogen und anerkannt ist. Die Waren dürfen nur im ordentlichen Geschäftsgang veräußert, nicht aber verpfändet oder zur Sicherung übereignet werden. Pfändungen seitens anderer Gläubiger sind GoLive Marketing GmbH unverzüglich mitzuteilen.
 

 9.2 GoLive Marketing GmbH verpflichtet sich, die ihr zustehenden Sicherungen insoweit freizugeben, als ihr Wert die zu sichernden Forderungen, soweit diese noch nicht beglichen sind, um mehr als 20% übersteigt. 

10. VERWAHRUNG VON KUNDENEIGENTUM

10.1 Die Aufbewahrung von Aktionsmitteln und sonstigen Unterlagen erfolgt nur nach vorheriger Absprache und je nach Einzelfall auch gegen gesondertes Entgelt. 

10.2 Für einen ausreichenden Versicherungsschutz dieser Aktionsmittel und Unterlagen hat der Kunde selbst zu sorgen. 

 11. EIGENWERBUNG

GoLive Marketing GmbH ist berechtigt, Exemplare oder Beispiele der von ihr gelieferten Veranstaltungen, Waren oder sonstigen Leistungen im Rahmen der Eigenwerbung zu nutzen. GoLive Marketing GmbH kann auf Vertragserzeugnissen ohne Zustimmung des Kunden in geeigneter Form auf ihre Firma hinweisen. Der Kunde kann die Zustimmung schriftlich verweigern. 

12. URHEBERRECHT

12.1 Das Urheberrecht und das Recht der Vervielfältigung an von GoLive Marketing GmbH erstellten Skizzen, Entwürfen, Originalen, Modellen, Texten, Konzeptionen, Reise- und Veranstaltungsprogrammen und dergleichen, in jedem Verfahren und zu jedem Verwendungszweck, verbleiben vorbehaltlich ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung bei GoLive Marketing GmbH. Die von GoLive Marketing GmbH vorgeschlagenen Leistungsträger (Lieferanten, Künstler, Moderatoren etc.) verstehen sich als integrativer Bestandteil der Konzeptionen.  

12.2 Werden Erzeugnisse nach den vom Kunden vorgegebenen Daten, Zeichnungen, Vorlagen, Mustern und dergleichen hergestellt, so trifft den Kunden die alleinige Prüfung, ob dadurch keine Schutzrechte Dritter verletzt werden. Der Kunde verpflichtet sich, GoLive Marketing GmbH von allen eventuellen Ersatzansprüchen freizustellen, die aus der Verletzung von Schutzrechten Dritter geltend gemacht werden.
 

13. KONKURRENZKLAUSEL

13.1 Während eines laufenden Vertragsverhältnisses bzw. der Anbahnung desselben und für die Dauer von 18 Monaten nach Beendigung eines Vertrages zwischen GoLive Marketing GmbH und dem Kunden ist es dem Kunden untersagt, im Geschäftszweig der GoLive Marketing GmbH (direkt oder indirekt, mittelbar oder unmittelbar) Mitarbeiter, freie Mitarbeiter, Subunternehmer, Leistungsträger, Lieferanten etc. der GoLive Marketing GmbH zu beschäftigen, diese zu beauftragen, beauftragen zu lassen oder mit ihnen anderweitig zusammenzuarbeiten, es sei denn diese Zusammenarbeit hat nachweislich schon vor Beginn des Vertragsverhältnis zwischen GoLive Marketing GmbH und dem Kunden bestanden.  

 14. ÜBERTRAGUNG VON RECHTEN, ANZUWENDENDES RECHT UND TEILUNWIRKSAMKEIT

14.1 Der Kunde darf seine Vertragsrechte nur mit schriftlicher Zustimmung von GoLive Marketing GmbH auf Dritte übertragen. 

14.2 Auf die Rechtsbeziehung zwischen dem Kunden und GoLive Marketing GmbH ist ausschließlich österreichisches Recht anzuwenden.  

14.3 Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. 

 15. ERFÜLLUNGSORT, GERICHTSSTAND

Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für Lieferungen, Leistungen und Zahlungen sowie für sämtliche zwischen den Parteien sich ergebende Streitigkeiten, einschließlich aus Scheck- und Wechselforderungen, ist der Sitz von GoLive Marketing GmbH. 

16. DATENSCHUTZ

Beide Vertragsparteien verpflichten sich, insbesondere die Bestimmungen der DSGVO (EU/2016/679) sowie des DSG2018 (BGBl. I Nr. 120/2017) einzuhalten und diese auf ihre im Rahmen dieser Vereinbarung tätig werdenden Mitarbeiter und Partner zu übertragen und alle notwendigen Datensicherheitsmaßnahmen zu ergreifen.